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Fristen & Pflichten
Informationen für Lenker der Führerscheinklasse D

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Weiterbildung CE-Lenker

Kraftfahrer Fristen und Pflichten

 LenkerInnen mit den Führerscheinklassen C/C1 – ausgestellt vor dem 10.09.2009:

LenkerInnen mit den Führerscheinklassen C/C1 – ausgestellt ab dem 10.09.2009 brauchen zusätzlich ab sofort:

  • nach spätestens fünf Jahren einen behördlichen Eintrag, als Bestätigung über die absolvierte Weiterbildung
  • wenn die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist bitte unbedingt vor Wiederaufnahme der Tätigkeit den Eintrag des Codes 95 vornehmen

Wenn im Führerschein der Zahlencode „95“ eingetragen ist, so gilt das Mindestalter von 18 Jahren (anstatt 21 Jahren) auch für das Lenken von schweren Lkw's!

Um die Gültigkeit der Eintragung des Zahlencodes „95“ behalten zu können, müssen alle LenkerInnen die Weiterbildung jeweils in 5-Jahres-Intervallen wiederholen!

Ohne Eintragung des Zahlencodes „95“ im Führerschein, dürfen LenkerInnen gewerblich keine Fahrzeuge über 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht mehr lenken.

Erklärung zum Zahlencode „95“ im Führerschein:

Bei den entsprechenden Lenkberechtigungen (C/C1 oder D) ist der Nachweis, dass eine entsprechende Berufskraftfahrer-Aus- oder Weiterbildung absolviert wurde zu bringen.

Termin bis zum spätestens Abschluss der „Berufskraftfahrer“-Weiterbildungen und die Eintragung oder Verlängerung des Zahlencodes „95“:

mit Zahlencode „95“ im Führerschein:

Frist ist im Führerschein eingetragen

ohne Zahlencode „95“ im Führerschein mit der Ausstellung vor 10.09.2009

Frist: 09.09.2014

ohne Zahlencode „95“ im Führerschein mit der Ausstellung ab 10.09.2009

Achtung: LenkerInnen dürfen gewerblich keine Lkw lenken!!!

 

Vor diesem Termin sollte auch ein Ärztliche Untersuchung gemacht werden. Das Ärztliche Gutachten ist alle 5 bzw. 10 Jahre oder zwischen dem 45. und 48. Lebensjahr durchzuführen.

Wichtig: Bei allen Führerscheinen die vor dem jeweiligen Stichtag ausgestellt wurden, raten wir den Zeitpunkt der Verlängerung des Führerscheines zu harmonisieren. In diesem Fall fällt nur eine Gebühr an, und die Behördenwege vereinfachen sich.

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Führerscheininfo Klasse D
 
Lenker(Innen), denen die Klasse D vor dem 10. September 2008 erteilt wurde, haben bis spätestens zum 09. September 2013, die Weiterbildung im Umfang von 35 Stunden (5 Module á 7 Stunden) zu absolvieren und nachzuweisen, um Ihren Führerschein auch nach dem Jahr 2013 beruflich nutzen zu dürfen. Wenn die Tätigkeit bis dahin nicht ausgeübt wird, ist dieser Nachweis unbedingt vor Wideraufnahme der Tätigkeit zu erbringen!
 
Bei Erteilung der Lenkberechtigung nach dem 10.09.2008 benötigt man wie für die Klasse C nach dem 10.09.2009, eine Grundqualifikationsprüfung, und nach spätestens fünf Jahren den behördlichen Eintrag des Codes D /C 95.
Ist die Gültigkeitsdauer abgelaufen, so ist unbedingt vor Wiederaufnahme der Tätigkeit der Code eintragen zu lassen.

 


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